AGB/Teilnahmevorraussetzung
Teilnahmevorrausetzung:
Interessenten müssen den speziellen Anforderungen und Voraussetzungen gemäß der jeweiligen Tour-/Lehrgangsbeschreibung in Hinblick auf Kondition, Fahrtechnik, Bikeausstattung und der spezifischen Bekleidung entsprechen. Mit der Anmeldung bestätigt der Buchende dass er gesund ist, ihm keine Herz-, Kreislauferkrankungen oder Erkrankungen der Atemwege bekannt sind. Eventuelle schwere Allergien sind bei Reisebuchung anzugeben. Die Touren bzw. die Lehrgänge können nur mit Mountainbikes angetreten werden. Teilnehmer die erkennbar nicht diesen Voraussetzungen entsprechen, können vom verantwortlichen Gruppenleiter oder Guide ganz oder teilweise von der Reise ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Auf allen TrailPark Mountainbike-Reisen der Verbandsgemeindeverwaltung Daun (VG Daun) besteht aus Sicherheitsgründen Helmpflicht. Teilnehmer ohne geeigneten MTB-Helm müssen sich bei erster Gelegenheit vor Ort einen MTB-Helm kaufen oder leihen. Bis zu dem Zeitpunkt haben Sie kein Anrecht auf Teilnahme an der Tour.
Vertragsabschluss:
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde, der VG Daun verbindlich den Abschluss eines Reisvertrages, unter Anerkennung der Reisebedingungen an. Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Der Anmelder (1. Name auf der Anmeldung) steht für alle Vertragsverpflichtungen aller mit aufgeführten Teilnehmern ein wie für seine Eigenen. Der Reisevertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der VG Daun zustande. Enthält die Bestätigung zumutbare Änderungen, so ist der Reisende berechtigt innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche und schriftliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese nicht wird der Vertrag gültig.
Leistungen und Preisänderungen:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Reisebestätigung auf der Grundlage der jeweiligen Ausschreibung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Wir behalten uns Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss aus wichtigem Grund vor. Insbesondere sind das Programm- oder Tourenanpassungen aufgrund äußerer Umstände oder Gruppenleistungsfähigkeit. Ebenso behalten wir uns Preisänderungen aus unvorhersehbaren Gründen vor. Preiserhöhungen von mehr als 5 % berechtigen den Teilnehmer zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag.
Bezahlung:
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist innerhalb einer Woche eine Anzahlung von € 100.- je Teilnehmer zu leisten. Die Restzahlung des Reisepreises ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zahlbar. Teilnehmer die ihrer Zahlungspflicht über den vollen Reisepreis bis 8 Tage vor Reisebeginn nicht nachgekommen sind, verlieren ihren Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung, sind aber zur Zahlung der Stornogebühren verpflichtet.
Reiserücktritt/Umbuchungen:
Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist jederzeit vor Reisebeginn möglich. Als Ersatz für die bereits getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen berechnen wir wie folgt-, bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %; bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %; bis 7 Tage vor Reisebeginn 75 %, weniger als 7 Tagen 90%; ohne Rücktritt 100%. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der VG Daun. Bei Stellung einer Ersatzperson, die den Ansprüchen der Reise genügen muss, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 25.-. Die Bearbeitungsgebühr wird ebenfalls fällig bei: Umbuchung auf eine andere Reise oder Unterkunft, Änderungen der Anreiseart und Namensänderung. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Veranstalterrücktritt:
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht (siehe jeweilige Ausschreibung), kann der Reisevertrag bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn vom Veranstalter gekündigt werden. Der Teilnehmer erhält unverzüglich die geleisteten Zahlungen zurück, weitere Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht. Stört ein Teilnehmer die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig oder ist den besonderen Anforderungen der Reise oder des Kurses aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Reisevertrag zurücktreten. Die VG Daun behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich aber den Wert der eingesparten Aufwendungen anrechnen lassen.
Haftung:
Die Teilnahme an geführten Touren bzw. allen anderen sportlichen Betätigungen erfolgt auf eigene Gefahr! Jeder Teilnehmer muss sich der vorhandenen Risiken bewusst sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Tour-Guide nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen des Tour-Guide nicht Folge geleistet wird oder wegen Nichtbeachtung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung. Für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder beim Transport übernehmen wir keine Haftung. Wir haften ebenfalls nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt werden.
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Der Veranstalter haftet nicht bei Schäden, Diebstählen und Unglücksfällen während der An-, Abreise und Übernachtung. Das Beförderungsrisiko tragen die jeweiligen Transportunternehmen oder, bei privater Anreise der Teilnehmer selbst. Für die vom Teilnehmer gemieteten oder ihm zur Verfügung gestellten Sportgeräte oder Ausrüstungsgegenstände haftet dieser zum Wiederbeschaffungswert.
Die Bereitstellung von verschiedenen Könnensgruppen und Guides ist kein Leistungsmerkmal. Sollte die Mindestteilnehmerzahl für eine Könnensgruppe nicht erreicht werden, kann der Veranstalter die Gruppen zusammenlegen, auch ohne vorherige Ankündigung. Teilnehmer die den Weisungen der verantwortlichen TrailPark Guides trotz mündlicher Abmahnung nicht Folge leisten, verlieren Ihren Anspruch auf Teilnahme an den Touren (siehe Veranstalterrücktritt). Dies betrifft im Wesentlichen, eigenmächtiges Vorausfahren, das Verhalten bei Verlust des Sichtkontaktes am Ende der Gruppe und riskantes Fahrverhalten gegenüber anderen Teilnehmern. Touren werden bei jedem Wetter durchgeführt, Ausnahme sind Gewitter. Aufgrund einer Gewitterneigung abgebrochene Touren oder Etappen berechtigen nicht zur Erstattung des Reisepreises oder Teilen hiervon.
Allgemeines:
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen das ihm Zumutbare zu leisten um eventuelle Schäden zu vermelden oder gering zu halten. Beanstandungen sind der Reiseleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßig erbrachter Leistungen sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise schriftlich gegenüber der VG Daun zu erklären. Ansprüche des Reisenden verjähren 6 Monate nach Reiseende. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand für beide Parteien ist Daun.
Veranstalter
Verbandsgemeinde Daun
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Tel.: 0 65 92 – 939-293
Fax.: 0 65 92 – 939-200
E-Mail: info@trailpark.de